Käuferinformationen
Abgabe von Pflanzenschutzmitteln (nachfolgend: PSM) für den Haus- und Kleingarten im Versandhandel
Die Anwendung von PSM muss streng nach dem gesetzlichen Vorgaben erfolgen. Dies gilt auch für die übersandten PSM. Vorschriftsmäßig sind die PSM mit der Angabe "Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig" gekennzeichnet.
Insbesondere sind die Regelungen des Pflanzenschutzgesetzes zu beachten. Verstöße gegen die Bestimmungen des Pflanzenschutzgesetzes können Ordnungswidrigkeiten darstellen, die mit einer Geldbuße geahndet werden können.
Deshalb sind wir Versandhändler verpflichtet, alle Erwerber über die Anwendung von PSM - insbesondere über Verbote und Beschränkungen - zu unterrichten.
Die nachfolgenden PSM dürfen nur entsprechend ihrer Gebrauchsanleitung angewendet werden. Führen Sie nur darin aufgeführte Anwendungen durch, d.h. halten Sie sich streng an die genannten Anwendungsgebiete, Aufwandmengen, Anwendungsbestimmungen / Auflagen und Vorsichtsmaßnahmen. Auf folgende Verbote bzw. Beschränkungen wird gesondert hingewiesen:
PSM dürfen auf Freilandflächen grundsätzlich nur dann angewendet werden, wenn diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Für Anwendungen auf anderen Flächen (sogenanntes Nichtkulturland) benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung des für Sie zuständige Pflanzenschutzdienstes.
Die Lieferung von z.B. Totalherbiziden mit dem Wirkstoff "Glyphosat" zur Bekämpfung von Unkraut auf Nichtkulturland erfolgt bei uns generell nur nach Vorlage einer solchen Ausnahmegenehmigung durch Sie (Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Hotline).
PSM dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewendet werden. Die in der Gebrauchsanleitung genannten Abstände zu Gewässern wie Flüssen, Bächen, Seen, Gräben, Gartenteichen sind unbedingt einzuhalten. Es gelten in einzelnen Bundesländern gesonderte Abstandsregelungen.
Zum Zwecke des Grundwasserschutzes darf die Anwendung des PSM in Wasserschutzgebieten nicht erfolgen, wenn dies in der Gebrauchsanleitung aufgeführt ist. Die Information, ob Ihr Garten in einem entsprechenden Schutzgebiet liegt, können Sie bei Ihrer Kreisbehörde einholen.
Sind PSM als bienengefährlich gekennzeichnet, dürfen sie grundsätzlich nicht an blühenden Pflanzen sowie an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, angewendet werden. Für die Anwendung innerhalb eines Umkreises von 60 m um einen Bienenstand innerhalb der Zeit des täglichen Bienenflugs ist die Zustimmung des zuständigen Imkers erforderlich.
Die in der Gebrauchsanleitung angegebenen Hinweise zum Schutz des PSM-Anwenders (insbesondere Schutzkleidung) sind zu beachten.
Regeln für den Anwender im Haus- und Kleingarten
1. Gebrauchsanleitung aufmerksam lesen und befolgen.
Beachten Sie Anwendungsbedingungen u.a. zu Dosierung, Vorsichtsmaßnahmen und Wartezeit zwischen letzter Anwendung und Ernte, auf dem Produktetikett und/ oder der Produktverpackung.
2. Schützende Kleidung tragen.
Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln stets körperbedeckende Bekleidung, festes Schuhwerk und Handschuhe tragen. Ggf. weitere Anweisungen auf dem Produktetikett und/ oder der Produktverpackung genau befolgen.
3. Nicht essen, trinken oder rauchen.
Während des Umgangs mit Pflanzenschutzmitteln ist Essen, Trinken oder Rauchen strengstens untersagt.
4. Vorgeschriebene Dosierung einhalten.
Durch Einhaltung der vorgeschriebenen Dosierung kann eine erfolgreiche Bekämpfung ohne unerwünschte Effekte erzielt werden. Daher empfiehlt sich eine exakte Kalkulation der Aufwandmenge, um insbesondere Restmengen zu vermeiden.
5. Schonung und Schutz der Umwelt beachten.
Einträge von Pflanzenschutzmitteln in Gewässern vermeiden.
Hinweise zur Bienengefährlichkeit und damit verbundene Anwendungszeiträume der Pflanzenschutzmittel beachten.
Anwendung von Pflanzenschutzmittel bei Windstille und kühlen Temperaturen empfehlenswert.
6. Spritzgeräte reinigen.
Spritzgeräteteile mehrmals sorgfältig ausspülen. Spülwasser auf den zuvor behandelten Pflanzen ausbringen.
Spülwasser oder Reste nicht in Toilette, Gully oder Gewässer entsorgen.
7. Hände sorgfältig waschen
Unbedeckte Hautpartien nach Anwendung und Reinigung der Geräte mit viel Wasser und Seife gründlich waschen.
8. Verpackungen und Restmengen korrekt entsorgen.
Restentleerte Packungen und Behälter dem angegebenen Entsorgungssystem zuführen (z.B. Grüner Punkt).
Nicht verwendete Mittel müssen als Sondermüll behandelt werden.
9. Pflanzenschutzmittel richtig lagern.
Pflanzenschutzmittel immer in Originalverpackung im abschließbaren Schrank bei gemäßigten Temperaturen lagern.
Pflanzenschutzmittel nicht neben Lebens- und Futtermitteln aufbewahren. Angebrochene Packungen und Flaschen dicht verschließen.
Pflanzenschutzmittel stets außer Reichweite von Kindern und Tieren aufbewahren.
Stand der Informationen: April 2018 / Änderungen vorbehalten
Indem Sie fortfahren, bestätigen Sie, dass Sie die Biozid- und Pflanzenschutzrichtlinien zur Kenntnis genommen haben.