Bayer Obst-Pilzfrei Teldor 30g(6x 5g)
Obst-Pilzfrei Teldor bringt Abhilfe gegen Grauschimmel an Erdbeeren, Beerenobst, Wein, Kirschen, Tomaten (unter Glas) sowie Zierpflanzen. Obst-Pilzfrei Teldor schützt zudem zuverlässig vor Monilia-Spitzendürre und Monilia-Fruchtfäule an Kirschen und Pflaumen. Dank der praktischen Portionsbeutel ist Obst-Pilzfrei Teldor bequem und sauber zu dosieren.
Produkteigenschaften:
- Portionsbeutel: einfach zu dosieren
- Praktisch: kurze Wartezeiten
- Ideales Produkt zur Blütezeit, da bienenungefährlich
Zugelassene Anwendungsgebiete:
Einsatzgebiet | Kultur/Objekt | Schadorganismus/Zweck |
Gemüsebau | Tomate | Botrytis cinerea |
Obstbau | Erdbeere | Botrytis cinerea |
Obstbau | Süßkirsche, Sauerkirsche | Botrytis cinerea, Monilinia fructigena |
Obstbau | Süßkirsche, Sauerkirsche | Monilinia laxa |
Obstbau | Pflaume | Monilinia fructigena |
Obstbau | Pflaume | Monilinia laxa |
Obstbau | Beerenobst; ausgenommen: Erdbeere | Botrytis cinerea |
Weinbau | Weinrebe | Botrytis cinerea |
Zierpflanzenbau | Zierpflanzen | Botrytis cinerea |
Inhaltsstoffe:
- Reg.-Nr. 007362-60
- Wirkstoff 500 g/kg Fenhexamid
Gefahrenpiktogramm:
GHS09 Umweltgefährlich

Gefahrenhinweise:
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Sicherheitshinweise
P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit örtlichen Vorschriften entsorgen.
Weitere Produktinformation:
Anwendung:
Erdbeeren 1 Beutel/5l Wasser
Steinobst 1 Beutel/5l Wasser
Beerenobst 2 Beutel/5l Wasser
Wein 1 Beutel/5l Wasser
Tomaten 2 Beutel/5l Wasser
Zierpflanzen 2 Beutel/5l Wasser
Wartezeiten:
- Erdbeeren 3 Tage
- Steinobst 3 Tage
- Tomaten 3 Tage
- Beerenobst 7 Tage
- Wein 21 Tage
Reichweite:
Packungsinhalt reicht für 15-30l Spritzlösung
Idealer Anwendungszeitpunkt:
April-August
Hinweise nach CLP-Verordnung:
- Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen.
- Dieses Produkt besitzt eine Haus- und Kleingarten Zulassung. Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
- Hinweis auf das Anwendungsverbot auf Nichtkulturland und an Gewässern gemäß §12 PflSchG:"Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden. Etwaige Ausnahmegenehmigungen der zuständigen Behörde für Anwendung auf Nichtkulturland sind dem Abgeber glyphosathaltiger Produkte vor der Abgabe vorzuweisen.
- Für Folgen nicht bestimmungsgerechter und sachgemäßer Anwendung kann keine Haftung übernommen werden.
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