Roundup Speed Drucksprühsystem 2,5l
Produkteigenschaften:
- Nicht zur Unkrautbekämpfung im Rasen geeignet
- Sichtbarer Erfolg nach wenigen Tagen
- Einzige Fertigformulierung mit wurzeltiefer Wirkung auch gegen Giersch
- Schnelle und wurzeltiefe Wirkung
- Nicht bienengefährlich
Inhaltsstoffe:
- 7,2 g/l Glyphosat (9,7 g/l Isopropylamin-Salz)
- 9,55 g/l Pelargonsäure
- Zul.-Nr.: 005316-00
Gafahrenpiktogramme:
GHS 07 Gesundheitsgefahr
Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweis/-hinweise:
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Sicherheitshinweis/-hinweise:
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P261 Einatmen von Aerosol vermeiden.
P264 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.
P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P272 Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P501 Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgungzuführen.
Zusätzliche Gefahrenhinweise:
EUH208 Enthält Dowicil 75 Preservative. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH208 Enthält POE-Isotridecyloxypropanamin. Kann allergische Reaktionen
Weitere Produktinformationen:
- Roundup Unkrautfrei Speed wird während der Vegetationsperiode unverdünnt gleichmäßig auf die Unkräuter und Ungräser gespritzt, bis ein leicht sichtbarer Belag entsteht (33 ml/qm) (Nichtkulturland genehmigungspflichtig!). Nicht tropfnass behandeln. Die gewünschte Sprühbreite lässt sich an der Düse einstellen. Anwendung während der Vegetationsperiode im Freiland, jeweils 33 ml/qm: Wege und Plätze mit Holzgewächsen, ab Pflanzjahr (Nichtkulturland, genehmigungspflichtig!) Ziergehölze, ab Pflanzjahr Zierrasen, zur Kulturvorbereitung vor dem Umbruch Zierpflanzen, zur Kulturvorbereitung vor dem Umbruch Kernobst, ab Pflanzjahr Unverdünnt spritzen als Einzelpflanzenbehandlung.
- Maximal eine Anwendung je Kultur beziehungsweise je Jahr. Von der Zulassungsbehörde Festgesetzte Anwendungsbedigungen und -bestimmungen Anwendung nur im Freiland. Gegen ein- und zweikeimblättrige Unkräuter auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen (Nichtkulturland genehmigungspflichtig), unter Kernobst und Ziergehölzen sowie vor der Saat von Zier- rasen und Zierpflanzen. Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungsund Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge in die Kanalisation, Hof- und
Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. - Anwendung während der Vegetationsperiode möglich (April bis Oktober). Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neuansaat) weder zur Kleintierfütterung noch zur Kleintierhaltung verwenden. Temperatur bedingte
Wirkungkungsverzögerungen können nicht ausgeschlossen werden.
Hinweise nach CLP-Verordnung:
- Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
- Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
- Hinweis auf das Anwendungsverbot auf Nichtkulturland und an Gewässern gemäß §12 PflSchG:"Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden. Etwaige Ausnahmegenehmigungen der zuständigen Behörde für Anwendung auf Nichtkulturland sind dem Abgeber glyphosathaltiger Produkte vor der Abgabe vorzuweisen.
- Für Folgen nicht bestimmungsgerechter und sachgemäßer Anwendung kann keine Haftung übernommen werden.
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