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Spedition | versandkostenfrei | kein Versand | kein Versand | kein Versand |
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Vorschriftsm\u00e4\u00dfig sind die <strong>PSM<\/strong> mit der Angabe \"Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zul\u00e4ssig\" gekennzeichnet.<\/p>\n<p>Insbesondere sind die Regelungen des Pflanzenschutzgesetzes zu beachten. Verst\u00f6\u00dfe gegen die Bestimmungen des Pflanzenschutzgesetzes k\u00f6nnen Ordnungswidrigkeiten darstellen, die mit einer Geldbu\u00dfe geahndet werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Deshalb sind wir Versandh\u00e4ndler verpflichtet, alle Erwerber \u00fcber die Anwendung von <strong>PSM<\/strong> - insbesondere \u00fcber Verbote und Beschr\u00e4nkungen - zu unterrichten.<\/p>\n<p>Die nachfolgenden <strong>PSM<\/strong> d\u00fcrfen nur entsprechend ihrer Gebrauchsanleitung angewendet werden. F\u00fchren Sie nur darin aufgef\u00fchrte Anwendungen durch, d.h. halten Sie sich streng an die genannten Anwendungsgebiete, Aufwandmengen, Anwendungsbestimmungen \/ Auflagen und Vorsichtsma\u00dfnahmen. Auf folgende Verbote bzw. Beschr\u00e4nkungen wird gesondert hingewiesen:<\/p>\n<p><strong>PSM d\u00fcrfen<\/strong> auf Freilandfl\u00e4chen grunds\u00e4tzlich nur dann angewendet werden, wenn diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder g\u00e4rtnerisch genutzt werden. F\u00fcr Anwendungen auf anderen Fl\u00e4chen (sogenanntes Nichtkulturland) ben\u00f6tigen Sie eine Ausnahmegenehmigung des f\u00fcr Sie zust\u00e4ndige Pflanzenschutzdienstes.<\/p>\n<p>Die Lieferung von z.B. Totalherbiziden mit dem Wirkstoff \"Glyphosat\" zur Bek\u00e4mpfung von Unkraut auf Nichtkulturland erfolgt bei uns generell nur nach Vorlage einer solchen Ausnahmegenehmigung durch Sie (Bei R\u00fcckfragen wenden Sie sich bitte an unsere Hotline).<\/p>\n<p>PSM d\u00fcrfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gew\u00e4ssern und K\u00fcstengew\u00e4ssern angewendet werden. Die in der Gebrauchsanleitung genannten Abst\u00e4nde zu Gew\u00e4ssern wie Fl\u00fcssen, B\u00e4chen, Seen, Gr\u00e4ben, Gartenteichen sind unbedingt einzuhalten. Es gelten in einzelnen Bundesl\u00e4ndern gesonderte Abstandsregelungen.<\/p>\n<p>Zum Zwecke des Grundwasserschutzes darf die Anwendung des <strong>PSM<\/strong> in Wasserschutzgebieten nicht erfolgen, wenn dies in der Gebrauchsanleitung aufgef\u00fchrt ist. Die Information, ob Ihr Garten in einem entsprechenden Schutzgebiet liegt, k\u00f6nnen Sie bei Ihrer Kreisbeh\u00f6rde einholen.<\/p>\n<p>Sind <strong>PSM<\/strong> als bienengef\u00e4hrlich gekennzeichnet, d\u00fcrfen sie grunds\u00e4tzlich nicht an bl\u00fchenden Pflanzen sowie an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, angewendet werden. F\u00fcr die Anwendung innerhalb eines Umkreises von 60 m um einen Bienenstand innerhalb der Zeit des t\u00e4glichen Bienenflugs ist die Zustimmung des zust\u00e4ndigen Imkers erforderlich.<\/p>\n<p>Die in der Gebrauchsanleitung angegebenen Hinweise zum Schutz des <strong>PSM<\/strong>-Anwenders (insbesondere Schutzkleidung) sind zu beachten.<\/p>\n<p><strong>Regeln f\u00fcr den Anwender im Haus- und Kleingarten<\/strong><\/p>\n<ul>\t<li><strong>1. Gebrauchsanleitung aufmerksam lesen und befolgen.<\/strong><br \/>\tBeachten Sie Anwendungsbedingungen u.a. zu Dosierung, Vorsichtsma\u00dfnahmen und Wartezeit zwischen letzter Anwendung und Ernte, auf dem Produktetikett und\/ oder der Produktverpackung.<br \/>\t <\/li>\t<li><strong>2. Sch\u00fctzende Kleidung tragen.<\/strong><br \/>\tBei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln stets k\u00f6rperbedeckende Bekleidung, festes Schuhwerk und Handschuhe tragen. Ggf. weitere Anweisungen auf dem Produktetikett und\/ oder der Produktverpackung genau befolgen.<br \/>\t <\/li>\t<li><strong>3. Nicht essen, trinken oder rauchen.<\/strong><br \/>\tW\u00e4hrend des Umgangs mit Pflanzenschutzmitteln ist Essen, Trinken oder Rauchen strengstens untersagt.<br \/>\t <\/li>\t<li><strong>4. Vorgeschriebene Dosierung einhalten.<\/strong><br \/>\tDurch Einhaltung der vorgeschriebenen Dosierung kann eine erfolgreiche Bek\u00e4mpfung ohne unerw\u00fcnschte Effekte erzielt werden. Daher empfiehlt sich eine exakte Kalkulation der Aufwandmenge, um insbesondere Restmengen zu vermeiden.<br \/>\t <\/li>\t<li><strong>5. Schonung und Schutz der Umwelt beachten.<\/strong><br \/>\tEintr\u00e4ge von Pflanzenschutzmitteln in Gew\u00e4ssern vermeiden.<br \/>\tHinweise zur Bienengef\u00e4hrlichkeit und damit verbundene Anwendungszeitr\u00e4ume der Pflanzenschutzmittel beachten.<br \/>\tAnwendung von Pflanzenschutzmittel bei Windstille und k\u00fchlen Temperaturen empfehlenswert.<br \/>\t <\/li>\t<li><strong>6. Spritzger\u00e4te reinigen.<\/strong><br \/>\tSpritzger\u00e4teteile mehrmals sorgf\u00e4ltig aussp\u00fclen.<br \/>\tSp\u00fclwasser auf den zuvor behandelten Pflanzen ausbringen.<br \/>\tSp\u00fclwasser oder Reste nicht in Toilette, Gully oder Gew\u00e4sser entsorgen.<br \/>\t <\/li>\t<li><strong>7. H\u00e4nde sorgf\u00e4ltig waschen<\/strong><br \/>\tUnbedeckte Hautpartien nach Anwendung und Reinigung der Ger\u00e4te mit viel Wasser und Seife gr\u00fcndlich waschen.<br \/>\t <\/li>\t<li><strong>8. Verpackungen und Restmengen korrekt entsorgen.<\/strong><br \/>\tRestentleerte Packungen und Beh\u00e4lter dem angegebenen Entsorgungssystem zuf\u00fchren (z.B. Gr\u00fcner Punkt).<br \/>\tNicht verwendete Mittel m\u00fcssen als Sonderm\u00fcll behandelt werden.<br \/>\t <\/li>\t<li><strong>9. Pflanzenschutzmittel richtig lagern.<\/strong><br \/>\tPflanzenschutzmittel immer in Originalverpackung im abschlie\u00dfbaren Schrank bei gem\u00e4\u00dfigten Temperaturen lagern.<br \/>\tPflanzenschutzmittel nicht neben Lebens- und Futtermitteln aufbewahren.<br \/>\tAngebrochene Packungen und Flaschen dicht verschlie\u00dfen.<br \/>\tPflanzenschutzmittel stets au\u00dfer Reichweite von Kindern und Tieren aufbewahren.<br \/>\tStand der Informationen: April 2018 \/ \u00c4nderungen vorbehalten<\/li><\/ul>\n<hr \/><p style=\"text-align: center;\">Indem Sie fortfahren, best\u00e4tigen Sie, dass Sie die Biozid- und Pflanzenschutzrichtlinien zur Kenntnis genommen haben.<\/p>","description2":"","image":null,"imagePath":null,"image2":null,"image2Path":null,"plentyId":11228}],"clients":[{"categoryId":"833","plentyId":11228}]} - 833
Käuferinformationen
Abgabe von Pflanzenschutzmitteln (nachfolgend: PSM) für den Haus- und Kleingarten im Versandhandel
Die Anwendung von PSM muss streng nach dem gesetzlichen Vorgaben erfolgen. Dies gilt auch für die übersandten PSM. Vorschriftsmäßig sind die PSM mit der Angabe "Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig" gekennzeichnet.
Insbesondere sind die Regelungen des Pflanzenschutzgesetzes zu beachten. Verstöße gegen die Bestimmungen des Pflanzenschutzgesetzes können Ordnungswidrigkeiten darstellen, die mit einer Geldbuße geahndet werden können.
Deshalb sind wir Versandhändler verpflichtet, alle Erwerber über die Anwendung von PSM - insbesondere über Verbote und Beschränkungen - zu unterrichten.
Die nachfolgenden PSM dürfen nur entsprechend ihrer Gebrauchsanleitung angewendet werden. Führen Sie nur darin aufgeführte Anwendungen durch, d.h. halten Sie sich streng an die genannten Anwendungsgebiete, Aufwandmengen, Anwendungsbestimmungen / Auflagen und Vorsichtsmaßnahmen. Auf folgende Verbote bzw. Beschränkungen wird gesondert hingewiesen:
PSM dürfen auf Freilandflächen grundsätzlich nur dann angewendet werden, wenn diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Für Anwendungen auf anderen Flächen (sogenanntes Nichtkulturland) benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung des für Sie zuständige Pflanzenschutzdienstes.
Die Lieferung von z.B. Totalherbiziden mit dem Wirkstoff "Glyphosat" zur Bekämpfung von Unkraut auf Nichtkulturland erfolgt bei uns generell nur nach Vorlage einer solchen Ausnahmegenehmigung durch Sie (Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Hotline).
PSM dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewendet werden. Die in der Gebrauchsanleitung genannten Abstände zu Gewässern wie Flüssen, Bächen, Seen, Gräben, Gartenteichen sind unbedingt einzuhalten. Es gelten in einzelnen Bundesländern gesonderte Abstandsregelungen.
Zum Zwecke des Grundwasserschutzes darf die Anwendung des PSM in Wasserschutzgebieten nicht erfolgen, wenn dies in der Gebrauchsanleitung aufgeführt ist. Die Information, ob Ihr Garten in einem entsprechenden Schutzgebiet liegt, können Sie bei Ihrer Kreisbehörde einholen.
Sind PSM als bienengefährlich gekennzeichnet, dürfen sie grundsätzlich nicht an blühenden Pflanzen sowie an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, angewendet werden. Für die Anwendung innerhalb eines Umkreises von 60 m um einen Bienenstand innerhalb der Zeit des täglichen Bienenflugs ist die Zustimmung des zuständigen Imkers erforderlich.
Die in der Gebrauchsanleitung angegebenen Hinweise zum Schutz des PSM-Anwenders (insbesondere Schutzkleidung) sind zu beachten.
Regeln für den Anwender im Haus- und Kleingarten
- 1. Gebrauchsanleitung aufmerksam lesen und befolgen.
Beachten Sie Anwendungsbedingungen u.a. zu Dosierung, Vorsichtsmaßnahmen und Wartezeit zwischen letzter Anwendung und Ernte, auf dem Produktetikett und/ oder der Produktverpackung.
- 2. Schützende Kleidung tragen.
Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln stets körperbedeckende Bekleidung, festes Schuhwerk und Handschuhe tragen. Ggf. weitere Anweisungen auf dem Produktetikett und/ oder der Produktverpackung genau befolgen.
- 3. Nicht essen, trinken oder rauchen.
Während des Umgangs mit Pflanzenschutzmitteln ist Essen, Trinken oder Rauchen strengstens untersagt.
- 4. Vorgeschriebene Dosierung einhalten.
Durch Einhaltung der vorgeschriebenen Dosierung kann eine erfolgreiche Bekämpfung ohne unerwünschte Effekte erzielt werden. Daher empfiehlt sich eine exakte Kalkulation der Aufwandmenge, um insbesondere Restmengen zu vermeiden.
- 5. Schonung und Schutz der Umwelt beachten.
Einträge von Pflanzenschutzmitteln in Gewässern vermeiden.
Hinweise zur Bienengefährlichkeit und damit verbundene Anwendungszeiträume der Pflanzenschutzmittel beachten.
Anwendung von Pflanzenschutzmittel bei Windstille und kühlen Temperaturen empfehlenswert.
- 6. Spritzgeräte reinigen.
Spritzgeräteteile mehrmals sorgfältig ausspülen.
Spülwasser auf den zuvor behandelten Pflanzen ausbringen.
Spülwasser oder Reste nicht in Toilette, Gully oder Gewässer entsorgen.
- 7. Hände sorgfältig waschen
Unbedeckte Hautpartien nach Anwendung und Reinigung der Geräte mit viel Wasser und Seife gründlich waschen.
- 8. Verpackungen und Restmengen korrekt entsorgen.
Restentleerte Packungen und Behälter dem angegebenen Entsorgungssystem zuführen (z.B. Grüner Punkt).
Nicht verwendete Mittel müssen als Sondermüll behandelt werden.
- 9. Pflanzenschutzmittel richtig lagern.
Pflanzenschutzmittel immer in Originalverpackung im abschließbaren Schrank bei gemäßigten Temperaturen lagern.
Pflanzenschutzmittel nicht neben Lebens- und Futtermitteln aufbewahren.
Angebrochene Packungen und Flaschen dicht verschließen.
Pflanzenschutzmittel stets außer Reichweite von Kindern und Tieren aufbewahren.
Stand der Informationen: April 2018 / Änderungen vorbehalten
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