nemaplus SF Nematoden gegen Trauermücken 3 Mio.

Steinernema feltiae Nematoden zur nachhaltigen Bekämpfung von Trauermücken

Artikelnummer EN1302003 Hersteller e-nema Gesellschaft für Biotechnologie und biologischen Pflanzenschutz mbH Inhalt 1 Stück
UVP 7,95 EUR
5,99 EUR *
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nemaplus® - Steinernema feltiae Nematoden

  • Trauermücken mit zwei Anwendungen innerhalb von 14 Tagen biologisch, wirkungsvoll und nachhaltig bekämpfen
  • Einsatz in Gewächshäusern, Folientunneln, Wintergärten, Blumenkästen, Blumenkübeln und sonstigen Pflanzgefäßen
  • nemaplus® einfach in Wasser auflösen und mit Gießkanne oder Sprüher auf das Substrat ausbringen
  • Ganzjährige Anwendung (Bodentemperatur 8-28 °C)

Trauermücken bekämpfen mit Nemaplus

Trauermücken gehören zur Familie der Sciaridae und werden im ausgewachsenen Zustand ca. 2 - 3 mm groß. Die adulten, dunkel gefärbten Mücken fallen durch ihren schwankenden Flug auf und befallen sowohl Zierpflanzen als auch Kräuter in Haus und Garten. Kommen Sie im Freiland vor, leisten die Larven der Trauermücken einen wichtigen Beitrag zum natürlichen Kreislauf des Stoffabbaus. Befallen Sie aber Zimmerpflanzen auf der Fensterbank oder Zier- und Nutzpflanzen in Gewächshäusern oder Wintergärten werden sie schnell lästig. Im Haus beeinträchtigen die Trauermücken nicht nur die Küchenhygiene, sondern ihre Larven schädigen besonders Jungpflanzen.
In ihrem kurzen Leben als adulte Mücke können Weibchen bis zu 200 Eier legen. Daraus schlüpfen nach wenigen Tagen die milchig-weißen Larven. Hohe Bodenfeuchtigkeit begünstigt ihre Entwicklung zusätzlich. Nachdem sie sich hineingebohrt haben, höhlen die Larven der Trauermücken Wurzeln und Stängel der Pflanzen aus und sorgen damit nicht nur für eine verminderte Nährstoffaufnahme, sondern schaffen auch Öffnungen, durch die sich Fäulnisbakterien und Pilze in den Pflanzen einnisten können. Bei befallenen Zier- oder Nutzpflanzen kommt es in der Folge zu einem schlechten Wuchs, welken Blättern oder sogar dem vorzeitigen Absterben.

nemaplus® enthält nützliche Fadenwürmer, sogenannte Nematoden, zur biologischen Bekämpfung von Trauermückenlarven in Blumenfenstern, Blumenkästen, Wintergärten und Gewächshäusern. Die kleinere Packungsgröße von nemaplus® ist speziell auf die Anwendung in Pflanzgefäßen auf der heimischen Fensterbank abgestimmt. Die Nützlinge dringen in die lebenden Larven ein und sondern ihr symbiotisches Bakterium ab. Bereits nach wenigen Tagen stirbt der Schädling, die Nematoden vermehren sich in den toten Larven der Trauermücken weiter und suchen sich nach etwa zwei Wochen neue lebende Wirte. Durch diesen Prozess wird die Zahl der Schädlinge stark reduziert. Die Anwendung von Nematoden zur biologischen Schädlingsbekämpfung ist für Menschen, Haustiere und Pflanzen ungefährlich.

Die ersten Trauermückenlarven sterben etwa 3 Tage nach der Ausbringung von nemaplus. Nach 10 Tagen ist die Zahl der Larven in der Regel um ca. 75% reduziert. Durch Vermehrung der Nematoden in den Trauermückenlarven steigt die Wirkung noch an und kann bis zu 6 Wochen anhalten. Der Bekämpfungserfolg liegt langfristig über dem anderer Bekämpfungsverfahren. Versuche des Pflanzenschutzamtes Hannover in den Jahren 1999 und 2000 haben Wirkungsgrade über 80% ergeben.


Anwendung

  • Packungsinhalt in einem Eimer mit 1 L Wasser auflösen und auf die Wassermenge, die über die Gesamtfläche ausgebracht werden soll, verdünnen.
    • Verdünnung: 0,5 Mio. Nematoden => 1 L Wasser => 1 m² Blumenerde / 5 Pflanzen
  • Mit der Gießkanne oder Sprühgerät auf das Substrat gießen und sprühen
  • Wirkt am besten im feuchtwarmen Boden
  • Nicht bei direkter Sonne ausbringen
  • Bei höheren Temperaturen lässt die Wirkung der Nematoden nach

Anwendungszeit

ganzjährig (Bodentemperatur 8-28 °C)

Anwendungsintervall

alle 7-10 Tage

Lagerung

im Kühlschrank bei 2-8 °C aufbewahren


Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um Nematoden handelt, die schnell verderblich sind und kühl gelagert werden müssen.
Bestellen Sie die Nematoden erst kurz vor der geplanten Anwendung!

Herstellerinformationen:

e-nema Gesellschaft für Biotechnologie und biologischen Pflanzenschutz mbH
Klausdorfer Str. 28-36
24223 Schwentinental
Deutschland

Verantwortliche Person für die EU:

e-nema Gesellschaft für Biotechnologie und biologischen Pflanzenschutz mbH
Klausdorfer Str. 28-36
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Verst\u00f6\u00dfe gegen die Bestimmungen des Pflanzenschutzgesetzes k\u00f6nnen Ordnungswidrigkeiten darstellen, die mit einer Geldbu\u00dfe geahndet werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Deshalb sind wir Versandh\u00e4ndler verpflichtet, alle Erwerber \u00fcber die Anwendung von <strong>PSM<\/strong> - insbesondere \u00fcber Verbote und Beschr\u00e4nkungen - zu unterrichten.<\/p>\n<p>Die nachfolgenden <strong>PSM<\/strong> d\u00fcrfen nur entsprechend ihrer Gebrauchsanleitung angewendet werden. F\u00fchren Sie nur darin aufgef\u00fchrte Anwendungen durch, d.h. halten Sie sich streng an die genannten Anwendungsgebiete, Aufwandmengen, Anwendungsbestimmungen \/ Auflagen und Vorsichtsma\u00dfnahmen. Auf folgende Verbote bzw. Beschr\u00e4nkungen wird gesondert hingewiesen:<\/p>\n<p><strong>PSM d\u00fcrfen<\/strong> auf Freilandfl\u00e4chen grunds\u00e4tzlich nur dann angewendet werden, wenn diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder g\u00e4rtnerisch genutzt werden. F\u00fcr Anwendungen auf anderen Fl\u00e4chen (sogenanntes Nichtkulturland) ben\u00f6tigen Sie eine Ausnahmegenehmigung des f\u00fcr Sie zust\u00e4ndige Pflanzenschutzdienstes.<\/p>\n<p>Die Lieferung von z.B. Totalherbiziden mit dem Wirkstoff \"Glyphosat\" zur Bek\u00e4mpfung von Unkraut auf Nichtkulturland erfolgt bei uns generell nur nach Vorlage einer solchen Ausnahmegenehmigung durch Sie (Bei R\u00fcckfragen wenden Sie sich bitte an unsere Hotline).<\/p>\n<p>PSM d\u00fcrfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gew\u00e4ssern und K\u00fcstengew\u00e4ssern angewendet werden. Die in der Gebrauchsanleitung genannten Abst\u00e4nde zu Gew\u00e4ssern wie Fl\u00fcssen, B\u00e4chen, Seen, Gr\u00e4ben, Gartenteichen sind unbedingt einzuhalten. Es gelten in einzelnen Bundesl\u00e4ndern gesonderte Abstandsregelungen.<\/p>\n<p>Zum Zwecke des Grundwasserschutzes darf die Anwendung des <strong>PSM<\/strong> in Wasserschutzgebieten nicht erfolgen, wenn dies in der Gebrauchsanleitung aufgef\u00fchrt ist. Die Information, ob Ihr Garten in einem entsprechenden Schutzgebiet liegt, k\u00f6nnen Sie bei Ihrer Kreisbeh\u00f6rde einholen.<\/p>\n<p>Sind <strong>PSM<\/strong> als bienengef\u00e4hrlich gekennzeichnet, d\u00fcrfen sie grunds\u00e4tzlich nicht an bl\u00fchenden Pflanzen sowie an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, angewendet werden. F\u00fcr die Anwendung innerhalb eines Umkreises von 60 m um einen Bienenstand innerhalb der Zeit des t\u00e4glichen Bienenflugs ist die Zustimmung des zust\u00e4ndigen Imkers erforderlich.<\/p>\n<p>Die in der Gebrauchsanleitung angegebenen Hinweise zum Schutz des <strong>PSM<\/strong>-Anwenders (insbesondere Schutzkleidung) sind zu beachten.<\/p>\n<p><strong>Regeln f\u00fcr den Anwender im Haus- und Kleingarten<\/strong><\/p>\n<p><strong>1. Gebrauchsanleitung aufmerksam lesen und befolgen.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Beachten Sie Anwendungsbedingungen u.a. zu Dosierung, Vorsichtsma\u00dfnahmen und Wartezeit zwischen letzter Anwendung und Ernte, auf dem Produktetikett und\/ oder der Produktverpackung.<\/p>\n<p><strong>2. Sch\u00fctzende Kleidung tragen.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln stets k\u00f6rperbedeckende Bekleidung, festes Schuhwerk und Handschuhe tragen. Ggf. weitere Anweisungen auf dem Produktetikett und\/ oder der Produktverpackung genau befolgen.<\/p>\n<p><strong>3. Nicht essen, trinken oder rauchen.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;W\u00e4hrend des Umgangs mit Pflanzenschutzmitteln ist Essen, Trinken oder Rauchen strengstens untersagt.<\/p>\n<p><strong>4. Vorgeschriebene Dosierung einhalten.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Durch Einhaltung&nbsp;der vorgeschriebenen Dosierung kann eine erfolgreiche Bek\u00e4mpfung ohne unerw\u00fcnschte Effekte erzielt werden. Daher empfiehlt sich eine exakte Kalkulation der Aufwandmenge, um insbesondere Restmengen zu vermeiden.<\/p>\n<p><strong>5. Schonung und Schutz der Umwelt beachten.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Eintr\u00e4ge von Pflanzenschutzmitteln in Gew\u00e4ssern vermeiden.<\/p>\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Hinweise zur Bienengef\u00e4hrlichkeit und damit verbundene Anwendungszeitr\u00e4ume der Pflanzenschutzmittel beachten.<\/p>\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Anwendung von Pflanzenschutzmittel bei Windstille und k\u00fchlen Temperaturen empfehlenswert.<\/p>\n<p><strong>6. Spritzger\u00e4te reinigen.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Spritzger\u00e4teteile mehrmals sorgf\u00e4ltig aussp\u00fclen.&nbsp;Sp\u00fclwasser auf den zuvor behandelten Pflanzen ausbringen.<\/p>\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Sp\u00fclwasser oder Reste nicht in Toilette, Gully oder Gew\u00e4sser entsorgen.<\/p>\n<p><strong>7. H\u00e4nde sorgf\u00e4ltig waschen<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Unbedeckte Hautpartien nach Anwendung und Reinigung der Ger\u00e4te mit viel Wasser und Seife gr\u00fcndlich waschen.<\/p>\n<p><strong>8. Verpackungen und Restmengen korrekt entsorgen.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Restentleerte Packungen und Beh\u00e4lter dem angegebenen Entsorgungssystem zuf\u00fchren (z.B. Gr\u00fcner Punkt).<\/p>\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Nicht verwendete Mittel m\u00fcssen als Sonderm\u00fcll behandelt werden.<\/p>\n<p><strong>9. Pflanzenschutzmittel richtig lagern.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Pflanzenschutzmittel immer in Originalverpackung im abschlie\u00dfbaren Schrank bei gem\u00e4\u00dfigten Temperaturen lagern.<\/p>\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Pflanzenschutzmittel nicht neben Lebens- und Futtermitteln aufbewahren.&nbsp;Angebrochene Packungen und Flaschen dicht verschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Pflanzenschutzmittel stets au\u00dfer Reichweite von Kindern und Tieren aufbewahren.<\/p>\n<p><em>Stand der Informationen: April 2018 \/ \u00c4nderungen vorbehalten<\/em><\/p>\n<hr \/><p style=\"text-align: center;\">Indem Sie fortfahren, best\u00e4tigen Sie, dass Sie die Biozid- und Pflanzenschutzrichtlinien zur Kenntnis genommen haben.<\/p>","metaKeywords":"","name":"Pflanzenschutzrichtlinien","fulltext":"N","pageView":"PageDesignContent","lang":"de","position":"0","categoryId":"833","nameUrl":"pflanzenschutzrichtlinien","metaRobots":"ALL","plenty_category_details_image_path":"","plenty_category_details_image2_path":"","itemListView":"ItemViewCategoriesList","updatedBy":"Martin Donner","updatedAt":"2022-10-28T08:00:25+02:00","shortDescription":"Biozid- und Pflanzenschutzrichtlinien","singleItemView":"ItemViewSingleItem","metaDescription":"","metaTitle":"","image":null,"imagePath":null,"image2":null,"image2Path":null,"plentyId":11228}],"clients":[{"categoryId":"833","plentyId":11228}]} - 833