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Batterieentsorgung

 

Hinweise zur Entsorgung von Batterien:

Gemäß § 18 Abs. 1 Batteriegesetz weist der Verkäufer darauf hin, dass der Kunde als Endverbraucher zur Rückgabe ge­brauchter Batterien gesetzlich ver­pflich­tet ist. Bat­te­rien können nach Gebrauch bei dem Verkäufer unent­gelt­lich zu­rück­gegeben werden. Der Verkäufer weist darauf hin, dass auch jeder Andere, der als Vertreiber Batterien an Endverbraucher abgibt, verpflichtet ist, vom Endverbraucher Batterien in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe oder im Versandlager (bei Onlinehändlern) unentgeltlich zurückzunehmen. Die Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich auf Altbatterien der Art, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat, sowie auf die Menge, derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen.

Symbol zur Batterieentsorgung

Das folgende Symbol bedeutet,

dass die entsprechend gekennzeichnete Batterie nicht mit dem Hausabfall entsorgt werden darf. Unter dem Symbol befind­liche Ab­kürzungen be­deu­ten:
Cd: mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Pb: mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Hg: mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber

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