Protect Garden Lizetan Buchsbaumzünslerfrei AF 1l
Anwendungsfertiges Pumpspray speziell zur Bekämpfung des lästigen Buchsbaumzünslers. Zusätzliche Wirkung gegen Läuse und andere saugende Insekten, Käfer und Schmetterlingsraupen an Zierpflanzen und Gemüsearten im Haus, auf dem Balkon und im Garten.
Produkteigenschaften:
- Gute Fraßwirkung
- Schnelle Kontaktwirkung
- Auch wirksam gegen Läuse, Käfer und Raupen
Zul.-Nr.: 006788-65
Wirkstoff: 0,008 g/l Deltamethrin
Bienengefährlichkeit:Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
Gefahrenpiktogramm:
GHS09 Umweltgefährlich
Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit örtlichen Vorschriften entsorgen.
Weitere Produktinformationen:
Anwendung:
- Unverdünnt spritzen als Einzelpflanzenbehandlung. Triggerflasche vor der Anwendung gut schütteln. Sprühdüse auf Position „ON“ (drücken und drehen) einstellen. Das Produkt im Abstand von 30 – 40 cm gleichmäßig auf alle Pflanzenteile bis zur sichtbaren Benetzung sprühen.Die Anwendung erfolgt jeweils bei Befallsbeginn: Zierpflanzen und Rosen: im Freiland bis erste Blütenblätter sichtbar, Blüten noch geschlossen, Ende des Ährenbzw. Rispenschiebens.Die Behandlungen erfolgen im Abstand von 7 bis 21 Tagen. Nach der Anwendung die Sprühdose wieder auf Position „OFF“ (drücken und drehen) einstellen. Bei Bedarf kann die Anwendung wiederholt werden: bei Zierpflanzen, Rosen im Freiland nach 7–21 Tagen.
Anwendungszeitraum:
- Januar-Dezember
Hinweise nach CLP-Verordnung:
- Dieses Produkt besitzt eine Haus- und Kleingarten Zulassung.
- Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter.
- Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
- Hinweis auf das Anwendungsverbot auf Nichtkulturland und an Gewässern gemäß §12 PflSchG:"Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden. Etwaige Ausnahmegenehmigungen der zuständigen Behörde für Anwendung auf Nichtkulturland sind dem Abgeber glyphosathaltiger Produkte vor der Abgabe vorzuweisen.
- Für Folgen nicht bestimmungsgerechter und sachgemäßer Anwendung kann keine Haftung übernommen werden.
- Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen.
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