[Paket] Substral Celaflor Schädlingsfrei Careo Combi Stäbchen 40 Stück
Schützt 9 bis 12 Wochen vor Blattläusen, Thripsen, Weißen Fliegen, Schildläusen, Woll- und Schmierläusen sowie anderen Schädlingen und versorgt die Pflanzen gleichzeitig kontinuierlich mit Nährstoffen.
Produkteigenschaften:
- Schnelle und langanhaltende Wirkung gegen Schädlinge
- Bis zu 3 Monate Langzeitwirkung
- Versorgt die Pflanzen gleichzeitig kontinuierlichmit Nährstoffen
- Einfache Anwendung
- Aufgrund der Anwendung nicht bienengefährlich
Inhaltsstoffe:
- 40 g/kg (4 Gew.%) Acetamiprid
- Zulassungs-/Registrierungsnummer: 035632-00
Kennzeichnungselemente
Gefahrenpiktogramme:
GHS 09 Umweltgefährlich
Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise: Sehr giftig für Wasserorganismen.
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 Inhalt und Behälter in Übereinstimmung mit allen lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Gesetzen entsorgen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
Zur Vermeidung von Risiken von Men sch und Umwelt ist die
Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Weitere Produkteigenschaften:
Anwendung:
- Dosierung: Erforderliche Anzahl Combi-Stäbchen bestimmen mit diesen Angaben: (Bei Blattlausbefall reicht die Hälfte der angegebenen Stäbchen-Anzahl)
- Topfdurchmesser bis 11 cm: 1 Stäbchen
- Topfdurchmesser bis 14 cm: 2 Stäbchen
- Topfdurchmesser über 20 cm: 6 Stäbchen
- Blumenerde: pro Liter 2 Stäbchen, Hydrokultursubstrat pro Liter 1 Stäbchen, Anwendung bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen. Stäbchen vollständig von oben in den Wurzelballen stecken. Anschließend gut angießen.
- Bei Bedarf die Behandlung ca. 3 Monate später wiederholen.
Anwendungszeitraum:
- Januar - Dezember
Hinweise nach CLP-Verordung:
- Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
- Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
- Hinweis auf das Anwendungsverbot auf Nichtkulturland und an Gewässern gemäß §12 PflSchG:"Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden. Etwaige Ausnahmegenehmigungen der zuständigen Behörde für Anwendung auf Nichtkulturland sind dem Abgeber glyphosathaltiger Produkte vor der Abgabe vorzuweisen.
- Für Folgen nicht bestimmungsgerechter und sachgemäßer Anwendung kann keine Haftung übernommen werden.
Auch interessant für Sie