[Paket] Substral Celaflor Schädlingsfrei Careo Rosenspray 750ml
Produkteigenschaften:
- Bekämpft beißenden und saugenden Schädlinge sowie Spinnmilben an Zierpflanzen
- Anwendungsfertig mit vollsystemischer Wirkung.
- Schnelle und breite Wirkung
- Vollsystemisch wirkender, gebrauchsfertiger Spray mit schneller und breiter Wirkung
- Nicht bienengefährlich
Inhaltsstoffe:
- 0,05 g/l Acetamiprid (0,005 Gew.-% (plus Zusatz von pflanzenverträglichem Öl)
- Zulassungs-/Registrierungsnummer: 035982-60
Sicherheitshinweise
P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P501 Inhalt/Behälter in Übereinstimmung mit örtlichen Vorschriften entsorgen.
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanweisung einzuhalten.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Weitere Produktinformationen:
Anwendung:
- Der beste Behandlungserfolg wird erzielt, wenn die frühen Insektenstadien (junge Raupen/Larven) getroffen werden. Wichtig ist eine vollständige Benetzung der Blattmasse mit der Spritzbrühe. Keine Anwendung bei hoher Regenwahrscheinlichkeit, bei praller Sonne oder Temperaturen über 25°C. Empfindliche Oberflächen wie Böden, Möbel, Fenster etc. z.B. mit Zeitungspapier gegen Sprühflecken schützen, ggf. Zimmerpflanzen zur Behandlung ins Freie, an einen geschützten, schattigen Ort stellen.
Anwendungszeitraum:
- Januar - Dezember
Hinweise nach CLP-Verordung:
- Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
- Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
- Hinweis auf das Anwendungsverbot auf Nichtkulturland und an Gewässern gemäß §12 PflSchG:"Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden. Etwaige Ausnahmegenehmigungen der zuständigen Behörde für Anwendung auf Nichtkulturland sind dem Abgeber glyphosathaltiger Produkte vor der Abgabe vorzuweisen.
- Für Folgen nicht bestimmungsgerechter und sachgemäßer Anwendung kann keine Haftung übernommen werden.
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