Dr. Stähler Raupen- und Ameisen-Leimring 2,5 m

Artikelnummer DS1119 Hersteller Arthur Schopf Hygiene GmbH & Co. KG Inhalt 2,5 Meter Grundpreis 2,80 EUR / Meter
UVP 7,25 EUR
6,99 EUR *
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Dr. Stähler Raupen- und Ameisenleimring ist ein Insekten-Fangstreifen für den biotechnischen Pflanzenschutz. Der Raupen- und Ameisenleimring wird um den Baumstamm gelegt und fängt so die ungeflügelten Weibchen des Kleinen und Großen Frostspanners ab. Es findet keine Eiablage statt und damit keine Raupenplage im Frühjahr. Weitere lästige Insekten und Ameisen, die Blattlausfarmen in den wertvollen Obstbäumen anlegen, werden ganzjährig durch den Schutzgürtel erfasst. Die grüne Farbe des Naturleims verhindert unbeabsichtigten Beifang von Nützlingen. Der Raupen- und Ameisenleimring ist über mehrere Monate wirksam, auch nach Frost oder Regen.

Eigenschaften:

  • biotechnischer Pflanzenschutz gegen Insekten
  • Anlegen des Streifens im Oktober sorgt für sicheres Abfangen der Weibchen des Frostspanners zur Verhinderung der Eiablage
  • keine Raupenplage im Frühjahr. Zusätzliches Abfangen von weiteren Insekten wie Ameisen, die Blattlausfarmen in den Obstbäumen anlegen
  • Grünfärbung verhindert unbeabsichtigten Beifang von Nützlingen
  • wirkt über mehrere Monate, auch bei Frost oder Regen

Gebrauchsanweisung:

Raupen- und Ameisenleimring vor der Frostperiode Anfang Oktober einsetzen. Die Leimringe sind ohne Vorbereitung gebrauchsfertig. Der Leimring muss am Stamm rundherum eng anliegen. Unebenheiten vorher mit dem Rindenkratzer ausgleichen, Risse und Vertiefungen mit Lehm oder Ton ausfüllen. Die Anbringung erfolgt am besten in 60-80 cm Höhe. Den Leimring entsprechend dem Stammumfang plus 3 cm Überlappung zuschneiden, auseinander ziehen, mit der Leimschicht nach außen um den Stamm legen und mit beiliegendem Bindedraht, Bast oder Schnur ober- und unterhalb der Leimschicht festbinden. Den Papierkragen über dem oberen Draht in kurzen Abständen (ca. 5-10 cm) senkrecht einschneiden und nach außen biegen, damit Regenwasser so weit wie möglich unter dem Leimring ablaufen kann. Die Überlappungsstelle darf nicht zur Hauptwindrichtung geöffnet sein. Der Leimring wird sonst aufgebläht und zerstört. Auch Stützpfähle müssen unterhalb der Stammanbindung mit einem Leimring versehen werden. Nach heftigen Herbststürmen die Leimringe kontrollieren und anhaftende Blätter entfernen, da diese den Insekten als Brücke dienen. Im Mai können Leimringe, die gegen Frostspanner eingesetzt werden, entfernt werden bzw. es empfiehlt sich ein Auswechseln, wenn der Baum auch gegen Blattlaus fördernde Ameisen geschützt werden soll.

!Diese Produktinformationen ersetzen nicht die Beachtung der Gebrauchsanweisung!

Anwendungszeitraum: 

Januar – Dezember

Herstellerinformationen:

Arthur Schopf Hygiene GmbH & Co. KG
Pfaffensteinstr. 1
83115 Neubeuern
Deutschland

Verantwortliche Person für die EU:

Arthur Schopf Hygiene GmbH & Co. KG
Pfaffensteinstr. 1
83115 Neubeuern
Deutschland

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Verst\u00f6\u00dfe gegen die Bestimmungen des Pflanzenschutzgesetzes k\u00f6nnen Ordnungswidrigkeiten darstellen, die mit einer Geldbu\u00dfe geahndet werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Deshalb sind wir Versandh\u00e4ndler verpflichtet, alle Erwerber \u00fcber die Anwendung von <strong>PSM<\/strong> - insbesondere \u00fcber Verbote und Beschr\u00e4nkungen - zu unterrichten.<\/p>\n<p>Die nachfolgenden <strong>PSM<\/strong> d\u00fcrfen nur entsprechend ihrer Gebrauchsanleitung angewendet werden. F\u00fchren Sie nur darin aufgef\u00fchrte Anwendungen durch, d.h. halten Sie sich streng an die genannten Anwendungsgebiete, Aufwandmengen, Anwendungsbestimmungen \/ Auflagen und Vorsichtsma\u00dfnahmen. Auf folgende Verbote bzw. Beschr\u00e4nkungen wird gesondert hingewiesen:<\/p>\n<p><strong>PSM d\u00fcrfen<\/strong> auf Freilandfl\u00e4chen grunds\u00e4tzlich nur dann angewendet werden, wenn diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder g\u00e4rtnerisch genutzt werden. F\u00fcr Anwendungen auf anderen Fl\u00e4chen (sogenanntes Nichtkulturland) ben\u00f6tigen Sie eine Ausnahmegenehmigung des f\u00fcr Sie zust\u00e4ndige Pflanzenschutzdienstes.<\/p>\n<p>Die Lieferung von z.B. Totalherbiziden mit dem Wirkstoff \"Glyphosat\" zur Bek\u00e4mpfung von Unkraut auf Nichtkulturland erfolgt bei uns generell nur nach Vorlage einer solchen Ausnahmegenehmigung durch Sie (Bei R\u00fcckfragen wenden Sie sich bitte an unsere Hotline).<\/p>\n<p>PSM d\u00fcrfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gew\u00e4ssern und K\u00fcstengew\u00e4ssern angewendet werden. Die in der Gebrauchsanleitung genannten Abst\u00e4nde zu Gew\u00e4ssern wie Fl\u00fcssen, B\u00e4chen, Seen, Gr\u00e4ben, Gartenteichen sind unbedingt einzuhalten. Es gelten in einzelnen Bundesl\u00e4ndern gesonderte Abstandsregelungen.<\/p>\n<p>Zum Zwecke des Grundwasserschutzes darf die Anwendung des <strong>PSM<\/strong> in Wasserschutzgebieten nicht erfolgen, wenn dies in der Gebrauchsanleitung aufgef\u00fchrt ist. Die Information, ob Ihr Garten in einem entsprechenden Schutzgebiet liegt, k\u00f6nnen Sie bei Ihrer Kreisbeh\u00f6rde einholen.<\/p>\n<p>Sind <strong>PSM<\/strong> als bienengef\u00e4hrlich gekennzeichnet, d\u00fcrfen sie grunds\u00e4tzlich nicht an bl\u00fchenden Pflanzen sowie an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, angewendet werden. F\u00fcr die Anwendung innerhalb eines Umkreises von 60 m um einen Bienenstand innerhalb der Zeit des t\u00e4glichen Bienenflugs ist die Zustimmung des zust\u00e4ndigen Imkers erforderlich.<\/p>\n<p>Die in der Gebrauchsanleitung angegebenen Hinweise zum Schutz des <strong>PSM<\/strong>-Anwenders (insbesondere Schutzkleidung) sind zu beachten.<\/p>\n<p><strong>Regeln f\u00fcr den Anwender im Haus- und Kleingarten<\/strong><\/p>\n<p><strong>1. Gebrauchsanleitung aufmerksam lesen und befolgen.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Beachten Sie Anwendungsbedingungen u.a. zu Dosierung, Vorsichtsma\u00dfnahmen und Wartezeit zwischen letzter Anwendung und Ernte, auf dem Produktetikett und\/ oder der Produktverpackung.<\/p>\n<p><strong>2. Sch\u00fctzende Kleidung tragen.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln stets k\u00f6rperbedeckende Bekleidung, festes Schuhwerk und Handschuhe tragen. Ggf. weitere Anweisungen auf dem Produktetikett und\/ oder der Produktverpackung genau befolgen.<\/p>\n<p><strong>3. Nicht essen, trinken oder rauchen.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;W\u00e4hrend des Umgangs mit Pflanzenschutzmitteln ist Essen, Trinken oder Rauchen strengstens untersagt.<\/p>\n<p><strong>4. Vorgeschriebene Dosierung einhalten.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Durch Einhaltung&nbsp;der vorgeschriebenen Dosierung kann eine erfolgreiche Bek\u00e4mpfung ohne unerw\u00fcnschte Effekte erzielt werden. Daher empfiehlt sich eine exakte Kalkulation der Aufwandmenge, um insbesondere Restmengen zu vermeiden.<\/p>\n<p><strong>5. 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H\u00e4nde sorgf\u00e4ltig waschen<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Unbedeckte Hautpartien nach Anwendung und Reinigung der Ger\u00e4te mit viel Wasser und Seife gr\u00fcndlich waschen.<\/p>\n<p><strong>8. Verpackungen und Restmengen korrekt entsorgen.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Restentleerte Packungen und Beh\u00e4lter dem angegebenen Entsorgungssystem zuf\u00fchren (z.B. Gr\u00fcner Punkt).<\/p>\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Nicht verwendete Mittel m\u00fcssen als Sonderm\u00fcll behandelt werden.<\/p>\n<p><strong>9. Pflanzenschutzmittel richtig lagern.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Pflanzenschutzmittel immer in Originalverpackung im abschlie\u00dfbaren Schrank bei gem\u00e4\u00dfigten Temperaturen lagern.<\/p>\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Pflanzenschutzmittel nicht neben Lebens- und Futtermitteln aufbewahren.&nbsp;Angebrochene Packungen und Flaschen dicht verschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Pflanzenschutzmittel stets au\u00dfer Reichweite von Kindern und Tieren aufbewahren.<\/p>\n<p><em>Stand der Informationen: April 2018 \/ \u00c4nderungen vorbehalten<\/em><\/p>\n<hr \/><p style=\"text-align: center;\">Indem Sie fortfahren, best\u00e4tigen Sie, dass Sie die Biozid- und Pflanzenschutzrichtlinien zur Kenntnis genommen haben.<\/p>","metaKeywords":"","name":"Pflanzenschutzrichtlinien","fulltext":"N","pageView":"PageDesignContent","lang":"de","position":"0","categoryId":"833","nameUrl":"pflanzenschutzrichtlinien","metaRobots":"ALL","plenty_category_details_image_path":"","plenty_category_details_image2_path":"","itemListView":"ItemViewCategoriesList","updatedBy":"Martin Donner","updatedAt":"2022-10-28T08:00:25+02:00","shortDescription":"Biozid- und Pflanzenschutzrichtlinien","singleItemView":"ItemViewSingleItem","metaDescription":"","metaTitle":"","image":null,"imagePath":null,"image2":null,"image2Path":null,"plentyId":11228}],"clients":[{"categoryId":"833","plentyId":11228}]} - 833