[Paket] Substral Celaflor Schädlingsfrei Careo Combi-Stäbchen 20 Stück
Produkteigenschaften:
- Einfache & schnelle Anwendungsform
- Wirkt systemisch über die Wurzel – mind. 2 Monate Depotwirkung
- 3 Anwendungen pro Jahr = 6 Monate Anwendungszeitraum
- Wirkungsbeginn sichtbar nach ca. 1-3 Tagen
- Versteckt sitzende Schädlinge werden erfasst
- Für Zimmer-, Balkon-, & Terrassenpflanzen, auch für Hydrokulturen geeignet
- 2 Stäbchen/Liter Erde bzw. 1 Stäbchen/Liter Hydrokultursubstrat
- Nicht Bienengefährlich
Inhaltsstoffe:
- NPK-Dünger 10+7+9 mit 40 g/kg (4,0 Gew.-%) Acetamiprid
- Zulassungsnummer DE: 035632-00/00
Gefahrenpriktogramm:
GHS09 Umweltgefährlich
Signalwort : Achtung
Gefahrenhinweise:
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501 Inhalt und Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
EUH Sätze
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
EUH208 Enthält 2-Phenyl-2-Hexenenitril. Kann allergische reaktionen hervorrufen.
Weitere Produktinformationen:
Anwendungszeitraum:
- Januar - Dezember
Anwendung:
- Stäbchen von oben vollständig in den Wurzelballen stecken. Anschließend gut angießen.
- Der Wirkstoff gelangt über Wurzeln und Saftstrom in die Blätter und Blüten.
- Es werden Blattläuse und andere saugende Schädlinge bekämpft.
- Bei Bedarf die Behandlung ca. 2 Monate später wiederholen.
- Zusätzliche Düngergaben erst ca. 2 Monate nach letzter Anwendung.
- Nach dem Umtopfen wird die Anwendung nach 2 Wochen empfohlen, wenn sich die Pflanzen an die frische Blumenerde gewöhnt haben.
Hinweise nach CLP-Verordung:
- Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
- Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
- Hinweis auf das Anwendungsverbot auf Nichtkulturland und an Gewässern gemäß §12 PflSchG:"Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden. Sie dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewandt werden. Etwaige Ausnahmegenehmigungen der zuständigen Behörde für Anwendung auf Nichtkulturland sind dem Abgeber glyphosathaltiger Produkte vor der Abgabe vorzuweisen.
- Für Folgen nicht bestimmungsgerechter und sachgemäßer Anwendung kann keine Haftung übernommen werden
Herstellerinformationen:
Verantwortliche Person für die EU:
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